allgemeine Geschäftsbedingungen

lieferungen, leistungen und angebote von büro schmidt erfolgen ausschließlich aufgrund dieser geschäftsbedingungen (agb), auch bei nicht nochmals ausdrücklicher vereinbarung. diese agb gelten im rahmen der laufenden geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche einbeziehung - überdies für alle zukünftigen aufträge, angebote, lieferungen und leistungen von büro schmidt. geschäftsbedingungen des vertragspartners, die von den nachstehenden bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. solche abweichenden geschäftsbedingungen werden auch dann nicht vertragsinhalt, wenn büro schmidt ihnen nicht noch einmal ausdrücklich widerspricht. von diesen agb abweichende vereinbarungen zwischen den vertragsparteien bedürfen zu ihrer wirksamkeit der schriftform.

1. leistungen von büro schmidt / ablauf

sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten zwei korrekturstufen pro auftrag als vereinbart. weitere vom vertragspartner gewünschten korrekturstufen werden nach aufwand und aktuellem stundensatz abgerechnet.

2. kosten und zahlungsmodalitäten

kostenvoranschläge von büro schmidt sind freibleibend. abweichungen von kostenvoranschlägen sind dem vertragspartner erst anzuzeigen, sofern sie mehr als 15 % von einem erstellten kostenvoranschlag abweichen.

büro schmidt ist berechtigt, dem vertragspartner entstandene drittkosten, welche durch die beauftragung von dritten erforderlich sind (kosten für druck, versand, etc.), gegenüber dem vertragspartner neben den ansonsten vereinbarten kosten der erstellung von inhalten in rechnung zu stellen. alternativ ist büro schmidt berechtigt, derartige vereinbarungen über erforderliche dienstleistungen dritter direkt im namen des vertragspartners abzuschließen.

die aufrechnung mit forderungen von büro schmidt ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. ein zurückbehaltungsrecht des vertragspartners, welches nicht auf demselben vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen.

büro schmidt ist jederzeit berechtigt, über einzelne posten aus erstellten angeboten nach deren fertigstellung abschlagsrechnungen zu stellen, zu deren begleichung der vertragspartner bereits vor der gesamten erfüllung der vertragspflicht von büro schmidt verpflichtet ist.


3. nutzungs- und urheberrechte / übertragung

der vertragspartner erwirbt, falls nichts anderes vereinbart ist, an den in auftrag gegebenen inhalten die einfachen nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten zweck und umfang an den fertigen inhalten, welche durch büro schmidt erstellt wurden. die übertragung darüber hinausgehender nutzungsrechte bedarf einer gesonderten vereinbarung.

sofern nichts anderes vereinbart ist, erwirbt der vertragspartner die nutzungsrechte beschränkt auf die verwendung der übergebenen inhalte innerhalb der bundesrepublik deutschland.

die zu übertragenden nutzungsrechte erwirbt der vertragspartner erst mit der vollständigen bezahlung des gesamten vertraglich vereinbarten entgelts. verwendungen vor übertragung der nutzungsrechte stellen eine urheberrechtsverletzung zulasten von büro schmidt dar und können entsprechend verfolgt werden.

die weitergabe urheberrechtlicher nutzungsrechte an dritte bedarf der schriftlichen vorherigen zustimmung von büro schmidt und ist ohne diese rechtswidrig. jede änderung oder umgestaltung der seitens büro schmidt erstellten inhalte bedarf der vorherigen zustimmung seitens büro schmidt.

büro schmidt hat das recht, an üblicher stelle an den zu erstellenden inhalten als urheber genannt zu werden.

von büro schmidt übersandte layouts, entwürfe, etc. dienen nur der veranschaulichung und dürfen vom vertragspartner nicht zu anderweitigen zwecken verwendet oder verwertet werden. büro schmidt ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, erstellte inhalte im rohdatenformat an den vertragspartner herauszugeben. sofern nichts anderes vereinbart ist, liegt es im ermessen von büro schmidt, in welchem datenformat die inhalte übergeben werden.

4. pflichten des vertragspartners

der vertragspartner ist insoweit zur mitwirkung verpflichtet, als er im rahmen des üblichen an der gestaltung der durch büro schmidt zu erstellenden inhalte teilnimmt und anfragen hierzu unverzüglich beantwortet. büro schmidt ist ohne diese mitwirkung nicht in der lage, den auftrag des vertragspartners ordnungsgemäß auszuführen und hat daher das recht zum rücktritt vom vertrag, sollte der vertragspartner trotz zweifacher aufforderung der pflicht zur mitwirkung länger als 10 werktage nicht nachkommen. im übrigen gilt die ausführung „ablauf eines projekts“ auch hier als zwischen den parteien verbindlich vereinbart.


5. haftung

büro schmidt sowie seine erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen vertreter haften gegenüber dem vertragspartner aus der verletzung von pflichten, welche keine wesentlichen vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem handeln oder bei vorsatz. ausgenommen hiervon sind ansprüche wegen verletzung des lebens, des körpers, der gesundheit. der ersatz eines etwaigen mittelbaren schadens ist ausgeschlossen.

büro schmidt übernimmt die klärung von rechten dritter (z.b. nach dem design- marken-, patent- oder urheberrecht, etc.) im bezug auf an den vertragspartner übergebene inhalte nur, wenn dem vertragspartner hierzu eine entsprechende bescheinigung von büro schmidt vorgelegt wird. ansonsten ist es die aufgabe des vertragspartners, alle vorkehrungen zu ergreifen, welche für die rechtmäßigkeit der verwendung der seitens büro schmidt erstellten inhalte erforderlich sind. büro schmidt leistet keinerlei rechtsberatung hierzu.

der vertragspartner erklärt, dass er hinsichtlich büro schmidt zur erstellung von inhalten übergebener gegenstände, vorlagen, bilder oder bildbestandteilen oder selbst mitgebrachter modelle, die klärung sämtlicher in betracht kommenden rechte für übernommen hat und büro schmidt insoweit von ansprüchen von dritter seite aufgrund von verstößen gegen diese pflicht freihalten wird.

sofern büro schmidt dritte mit der ausführung der beauftragten leistungen oder teilen davon beauftragt, übernimmt büro schmid für etwaige leistungsverzögerungen dieser dritter grundsätzlich keine haftung.


6. abnahme / mängelrüge

mängelrügen des vertragspartners müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei wochen nach übergabe der zu erstellenden inhalte bei büro schmidt eingegangen sein. nach ablauf dieser frist gelten die übergebenen inhalte als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. soweit die zweiwochenfrist im einzelfall unangemessen kurz ist, gilt stattdessen eine angemessene frist.


7. schlussbestimmungen

es gilt das recht der bundesrepublik deutschland als vereinbart, auch bei lieferungen ins ausland. nebenabreden zum vertrag oder zu diesen agb bedürfen zu ihrer wirksamkeit der schriftform. die etwaige nichtigkeit bzw. unwirksamkeit einer oder mehrerer bestimmungen dieser abg berührt nicht die wirksamkeit der übrigen bestimmungen. die parteien verpflichten sich, die ungültige bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. erfüllungsort und gerichtsstand ist solingen.

 
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